Kältemittel

Bis 1960 wurden in der Schweiz Lebensmittel, Lagerräume und auch Theater mit Natureis gekühlt. Heute liefern komplexe technische Anlagen die Kälte. Die Anforderungen an diese Anlagen und an die Kältemittel sind speziell in Bezug auf die Umwelt sehr hoch. Daher gilt seit dem 1. Januar 2004 für die meisten Kälteanlagen eine Melde und Wartungspflicht. Neuanlagen mit mehr als drei kg künstlichem Kältemittel sind zudem bewilligungspflichtig.

Kältemittel transportieren Wärmeenergie von dem Kühlgut zur Umgebung. Anders ausgedrückt ist das Kältemittel eine Flüssigkeit, welches zur Wärmeübertragung in einer Kälteanlage eingesetzt wird, und das bei niedriger Temperatur und niedrigem Druck Wärme aufnimmt und bei höherer Temperatur und höherem Druck Wärme abgibt, wobei üblicherweise Zustandsänderungen der Flüssigkeit (z.B. Von flüssig zu gasförmig) erfolgen. Sie sind als Arbeitsmedium zu verstehen, das in einer Kälteanlage bei niedriger Temperatur und niedrigem Druck Wärme aufnimmt und bei höherer Temperatur und höherem Druck Wärme abgibt.

Der Einsatz von Kältemittel für den Energietransport in Kälteanlagen ist unabdingbar. Diese Flüssigkeiten sollten gute thermodynamische Eigenschaften haben. Sie sollten chemisch stabil sein. Sie sollten die Anlagen nicht korrosiv angreifen; sie sollen ungiftig, unbrennbar, gut verfügbar, preiswert und Klimaschutzgerecht sein.

Zusätzlich müssen diese Flüssigkeiten effizient unter Einhaltung der Arbeitsdrücke eingesetzt werden.

Wie Sie bestimmt schon bemerkt haben, sind die Anforderungen an diese Mittel hoch. Es gibt noch kein ideales Kältemittel, welches all diesen Anforderungen gleichzeitig gerecht wird. Deshalb wählen wir gerne mit Ihnen zusammen und verantwortungsbewusst ein geeignetes Kältemittel aus.

Üblich verwendete Kältemittel

Das passende Anlagenkonzept muss in jedem Einzelfall gesondert entwickelt werden – pauschal kann hier keine Aussage bezüglich Kältemittel getroffen werden. Ammoniak, Kohlendioxid und Kohlenwasserstoffe bieten aber in vielen Fällen eine gute Alternative zu synthetischen Kältemitteln.

a.) Anorganische (Natürliche) Kältemittel

Die wichtigsten natürlichen Kältemittel sind Kohlendioxid (CO2) und Ammoniak (NH3). Weitere sind Kohlenwasserstoffe wie Propan, n-Butan, Isobutan, Ethan und Propylen. Einige dieser Kältemittel sind geeignet für Industrieanlagen und Wärmepumpen; jedoch weisen sie auch unerwünschte Eigenschaften auf, wie Brennbarkeit, sind nur unter hohen Druck effektiv und zusätzlich giftig.
Ausgehend von der Einhaltung von existierenden Sicherheitsregeln und Normen sind natürliche Kältemittel trotzdem gut einsetzbar, bieten ökologisch sowie wirtschaftlich eine sinnvolle Lösung.


ACHTUNG TOXISCH: R717, für grössere Leistungen, keine Buntmetalle, Sicherheitsregeln müssen beachtet werden.

b.) Chemische Kältemittel; FKW-, HFCKW- (und FCKW-) Kältemittel

(beschränkte Erlaubnis von FKW Kältemitteln)
FKW (HFKW, FCKW) haben meist niedrige Siedepunkte und sind daher leicht flüchtig.
Kältemittel, Reinstoffe oder Gemische sind nicht brennbar und bilden auch mit Luft keine explosionsfähigen Stoffe. Die Gemischstoffkomponenten können jedoch brennbar sein.
Bei sachgemässer Anwendung sind diese Kältemittel weder giftig  noch krebserregend.
Sie sind geruchlos. Kommen diese Gemische in die Nähe offener Flammen, heisser Oberflächen oder UV-Licht, werden diese FKWs zersetzt.


ACHTUNG TOXISCH: Die entstehenden Zersetzungsprodukte sind giftig.

Verboten sind folgende Kältemittel:

Ab 2010 dürfen in der Schweiz und in der EU nur noch wiederaufbereitete HFCKW verwendet werden; fünf Jahre später sind alle HFCKW ohne Ausnahme verboten.

Synthetische Kältemittel – beschränkte Erlaubnis von FKW Kältemitteln

Für neue Kühlanlagen sind fluorierte Kohlenwasserstoffe (kurz FKW) als Kältemittel noch verwendbar. Derzeit gebräuchliche Stoffe sind R404A bzw. R507 in der Kältetechnik sowie R134a, R407C und R410 für Klimageräte, Kaltwassersätze und Wärmepumpen.

Die FKW-Kältemittel stehen deshalb unter Beobachtung da sie starke Treibhausgase sind. Staaten wie zum Beispiel die Schweiz, Dänemark und Österreich haben die Verwendung von FKWs limitiert. Langfristig muss mit einem Verbot der FKWs gerechnet werden.

Verbot HFCKW Kältemittel, insbesonders R22

Nach dem Verbot der FCKWs sind eine grosse Anzahl von Kälteanlagen, mangels anderer Alternativen, mit dem teilhalogenierten HFCKW-Kältemittel R22 befüllt worden.

Im Jahr 2010 wird die Produktion von R22 eingestellt und bis 2015 darf für Servicezwecke nur noch recyceltes R22 verwendet werden. FROSTEC empfiehlt Ihren Kunden R22 Anlagen umzurüsten.

Verbot der FCKW Kältemittel

Die bekanntesten FCKW-Kältemittel sind R12 und R502. Diese sind seit einigen Jahren verboten.